Freiheit: Verhältnis des Menschen zur objektiven Gesetzmäßigkeit (Notwendigkeit) in Natur und Gesellschaft, insbesondere der Grad ihrer Erkenntnis und praktischen Beherrschung. Die Freiheit besteht in der Einsicht in die objektive Notwendigkeit und der darauf beruhenden Fähigkeit, die Gesetzmäßigkeiten der Natur und Gesellschaft mit Sachkenntnis bewusst anzuwenden und auszunutzen, um eine wachsende Herrschaft über sie zu erlangen. Die Freiheit schließt auch die ökonomischen, politischen, rechtlichen und ideologischen Bedingungen ein, die hierzu erforderlich sind, weshalb sie einem geschichtlichen Entwicklungsprozess unterliegt.
Der Kampf um die Freiheit in allen ihren Aspekten (ökonomische, politische, geistige, persönliche, nationale Freiheit), der sich durch die ganze Geschichte der Klassengesellschaft zieht, widerspiegelt sich in der Geschichte der Philosophie in den ideologisch-Theoretischen Auseinandersetzungen um den Inhalt des Freiheitsbegriffs.
ARISTOTELES unterscheidet im Verhalten des Menschen zwischen freiwillig und unfreiwillig. „Als unfreiwillig gilt also, was unter Zwang und auf Grund von Unwissenheit geschieht. Dementsprechend darf als freiwillig das gelten, dessen bewegendes Prinzip in dem Handelnden selbst liegt, wobei er ein volles Wissen von den Einzelumständen der Handlung hat“ (Nikomachische Ethik III, 3). Er bringt die freie Entscheidung richtig mit dem Wissen in Zusammenhang, aber in seiner Auffassung ist schon die Beschränkung auf das Problem der Willensfreiheit angelegt, die in der weiteren Entwicklung der Freiheitsproblematik vorwiegt.
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